Die Kontrollzone umfasst fast das ganze Land Nordrhein-Westfalen und den westlichen Teil des Landes Niedersachsen bis zum Gebiet der Stadt Bremen.
Aus diesem Gebiet heraus dürfen grundsätzlich keine Wiederkäuer verbracht werden. Ausnahmen sind möglich, es müssen allerdings Gesundheitszeugnisse auf dem Transport mitgeführt werden. Tiere und Transportfahrzeuge, die in freie Gebiete gefahren werden, sind zudem mit zugelassenen Mitteln gegen Insekten zu behandeln.
Innerhalb der Kontrollzone dürfen die betroffenen Tierarten zwischen den Betrieben oder zum Schlachten ohne Gesundheitsbescheinigungen nur dann transportiert werden, wenn die Tiere frei von klinischen Erscheinungen der Blauzungenkrankheit sind.
Da sich die Bestimmungen kurzfristig ändern können, wird empfohlen, sich vor dem Verbringen der Tiere über die derzeit geltende Rechtslage zu informieren.
Informationen sind unter anderem erhältlich unter www.tiersucheninfo.niedersachsen.de und beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Landkreises, unter der telefonnummer 05722/9668000.
Die Tierhalter werden gebeten, ihre Tiere wie immer gut zu beobachten und bei Auffälligkeiten sofort einen Tierarzt zu informieren.