Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30.06.2009 vollenden werden. Auf Antrag von Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die erst im Schuljahr (2009/2010) sechs Jahre alt werden (Kannkinder), wenn sie hierfür die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Grundschule Nienstädt führt die Anmeldung der Kannkinder am Donnerstag, dem 5. Februar, in der Zeit von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr im Büro der Grundschule in der Bahnhofstraße 1 in Nienstädt durch. Zur Anmeldung sind das Familienstammbuch beziehungsweise eine Kopie der Geburtsurkunde mitzubringen.