Wie alle wildlebenden Tiere unterliegen auch Wespen- und Bienenarten dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung. Es ist daher verboten, solche Nester mutwillig zu zerstören. Für solche Fälle koordiniert die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg ein Team von Wespenberatern, um kompetente Beratung und im Ernstfall schnelle Hilfe anbieten zu können. Die Wildtier- und Artenschutzstation stellt hierfür ihren Mitarbeiter Jürgen Müller zur Verfügung, der nach umfangreicher Einarbeitung dem Team der Wespenberater im Landkreis angehört. Oft entstehen Ängste aus Unwissenheit und Unverständnis. Wespen gelten schnell als aggressiv und gefährlich. Konflikte treten jedoch nur beim Fehlverhalten der Menschen auf.
Ein Wespenberater kann oft Missverständnisse durch eine kurze Beratung vor Ort aufklären. So lernen die Betroffenen viel über die Tier. In den allermeisten Fällen kann ein Nest durchaus an seinem Platz verbleiben. Nur in wirklich unglücklichen Situationen wird ein Nest umgesiedelt. Eine Abtötung der Tiere verbietet sich von ganz allein, bedenkt man doch ihren Nutzen: Alle Wespen und Bienen gelten weltweit als die wichtigsten Bestäuber von Blütenpflanzen. Sie spielen eine ökologische Schlüsselrolle in ihrem Lebensraum. Da Wespen im Gegensatz zu Bienen Ihre Brut mit tierischen Eiweißen ernähren, leisten sie auch zur biologischen Schädlingsbekämpfung einen nicht zu unterschätzenden Beitrag. Eine Verfolgung der Tiere trägt, neben dem Lebensraumverlust, sehr zum Rückgang der Population bei. Einige Arten, wie zum Beispiel die Hornisse, sind in ihrer Existenz bereits so sehr gefährdet, dass sie als besonders geschützt geführt werden.
Da in jedem Landkreis mehrere Wespenberater in eingeteilten Bereichen tätig sind, sollte man sich zuerst telefonisch an den Landkreis wenden. Dort wird der Kontakt zu dem jeweils zuständigen Wespenberater vermittelt. Weitere Informationen beim Landkreis Schaumburg, Naturschutzamt, unter 05721/703529.