In der Sitzung des Sozial-, Jugend und Sportausschusses am Donnerstag wurde der Antrag der Gruppe CDU/WGS über eine Änderung der Richtlinien für die Überlassung der Jugendbusse und Gerätschaften diskutiert. Der Vorschlag bezog sich darauf, auch den Jugendfeuerwehren in der Samtgemeinde den Zugriff auf die Fahrzeuge zu erlauben. Samtgemeindebürgermeister Arthur Adam wies darauf hin, dass dieses bereits übliche Praxis ist. Der Grund, warum die Feuerwehren in der Richtlinie nicht extra aufgeführt sind, liege darin begründet, dass es ausgeschlossen werden sollte, sie für Wettbewerbe der Wehren oder Vereine auszuleihen. Sinn und Zweck ist es, die Busse für Ferien-und Ausflugsfahrten sowie für Aktionen der Jugendpflege zur Verfügung zu stellen. Im vergangenen Jahr waren beide Fahrzeuge an 398 Tagen unterwegs und fuhren 29000 Kilometer. Die bevorzugte Nutzung auch von den Jugendfeuerwehren bestand an den Wochenenden. Einstimmig hat der Ausschuss beschlossen, neben den Vereinen, Verbänden und Kirchen die Jugendfeuerwehren in Punkt 1 der Richtlinien aufzuführen.