Seit dem 1. November werden neue Personalausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Die bisherigen Personalausweise behalten bis zum regulären Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht des Ausweises bestehe nicht. Bei den neuen Ausweisen werden die aufgedruckten Daten zusätzlich digital abgelegt. Ebenso das Passfoto des Antragstellers und auf Wunsch seine Fingerabdrücke.
Es gebe zwei neue Funktionen: Mit der Online-Ausweisfunktion habe man erstmals die Möglichkeit, sich im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch könnten die Ausweisbesitzer einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren, Passwörter und Benutzernamen würden größtenteils wegfallen. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet sei, ließen sich Verträge, Anträge und andere Dokumente schnell, einfach und bequem online unterzeichnen. Ob der Antragsteller diese Möglichkeiten nutzen möchte, könne er sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Auf die biometrischen Daten um die Identität festzustellen, könnten nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen. Für Kinder unter 16 Jahren könnten Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden. Die Gebühren für die Ausweisbeantragung: Für Antragsteller unter 24 Jahren, 22,80 Euro mit einer sechsjährigen Gültigkeit. Antragsteller ab 24 Jahren zahlen 28,80 Euro für eine Gültigkeit von zehn Jahren. Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiter des Bürgerbüros unter 05724/395-22 und -23. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite www.personalausweisportal.de. Die Hotline des Bürgerservice, 0180-1-33 33 33, ist Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar.