Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde, bei Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache der Pass, unbedingt vorzulegen. Bei unverheirateten Eltern kann nur der sorgeberechtigte Elternteil das Kind anmelden. Gleichzeitig müssen die anzumeldenden Kinder mitgebracht werden, damit das Verfahren zur Sprachfeststellung durchgeführt werden kann.