Der Landrat gibt bekannt
LANDKREIS (em). Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Hameln hat beim Landkreis Schaumburg die Erteilung einer straßenrechtlichen Plangenehmigung, gemäß des Niedersächsischen Straßengesetzes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz, für die Anlage einer Querungshilfe an der Landesstraße 450 im Ortsteil Scheie der Stadt Bückeburg beantragt. Im Rahmen dieses Verfahrens ist durch eine allgemeine Vorprüfung zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Laut Angaben des Landrates Jörg Farr ergab die Prüfung, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Dieses Ergebnis wird gemäß des Umweltverträglichkeitsgesetzes bekannt gemacht.