Schulabgänger, die nicht nahtlos in eine Lehrstelle wechseln, sollten sich bei der Arbeitsagentur melden. Dann kann die Zwischenzeit als Ausbildungsplatzsuche in das Rentenversicherungskonto aufgenommen werden. Das kann später einmal bares Geld wert sein, rät die Deutsche Rentenversicherung. Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Dafür müssen die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sein und sich bei der Agentur für Arbeit für wenigstens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende melden. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/100048010.