Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehpflicht zum 1. Juli 2011 wurden die wehrrechtlichen Vorschriften bezüglich der Wehrerfassung und Datanübermittlung an die Bundeswehr geändert. Gemäß des Wehpflichtgesetzes ist die Meldebehörde verpflichtet den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift von männlichen und weiblichen Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehverwaltung, zur Übersendung von Informationsmaterial, zu übermitteln. Ab 2012 werden diese Daten, bis zum 31. März eines jeden Jahres, beginnend mit dem Geburtsjahr 1995, übermittelt. Dieser Weitergabe von Daten kann jeder Betroffene laut des Melderechtsrahmengesetzes widersprechen. Widersprüche gegen Datenübermittlung sind schriftlich an die Stadt Obernkirchen, Einwohnermeldeamt, Lange Straße 1, 31683 Obernkirchen, zu richten.