Für unabweisbare Notfälle steht ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung, der nur sehr eingeschränkt arbeiten kann. Dies gilt sowohl für den Standort Stadthagen, Breslauer Straße als auch für Rinteln, Dauestraße. Am Montag, 2. Januar, beginnt der Geschäftsbetrieb für Publikumsverkehr ab 10 Uhr. An den Folgetagen ist das JobCenter wieder zu den bekannten Zeiten von 8 bis 12 geöffnet.