Das Land muss seinen finanziellen Beitrag zur Einrichtung der inklusiven Beschulung leisten, darin sind sich die Kreistagsmitglieder fraktionsübergreifend einig. Bei der Umgestaltung der Grundschulen und weiterführenden Schulformen in barrierefreie Einrichtungen rechnen Kreisverwaltung und Fachausschuss vorerst mit etwa zehn Millionen Euro. Nach dem sogenannten „Konnexitätsprinzip” müsste sich Niedersachsen an dieser Summe beteiligen, doch konkrete Verfahrenszusagen gab es seitens der Landesregierung bis zur letzten Kreistagssitzung des vergangenen Jahres noch nicht. Da bereits zum 1. August 2013 interessierten Eltern eine inklusive Beschulung ihrer Kinder ermöglicht werden muss, darf der Landkreis für einige Förderschwerpunkte Schwerpunktschulen bilden, die vorerst entsprechend umgebaut und ausgestattet werden sollen, bevor in den darauffolgenden fünf Jahren auch alle anderen Schulen barrierefrei und inklusionsgerecht gestaltet sind. Zu jeder Zeit haben Eltern jedoch die Möglichkeit, dennoch ihr Kind auf die Schule ihrer Wahl zu schicken, sofern es dem Landkreis keine Extrakosten verursacht, den Anspruch auf eine barrierefreie Gestaltung haben sie nicht. Im Bereich der Grundschulen ist noch keine konkrete Entscheidung getroffen, für den Bereich Sekundarstufe II hat der Kreistag nun pro Schulform und Förderbedarfskategorie eine Schwerpunktschule festgelegt. Zu Grunde gelegt wurden Kriterien wie der Grad der Barrierefreiheit, allgemeinde bauliche Voraussetzungen und Ausstattung. Als Schwerpunktschulen für die „körperliche und motorische” sowie „geistige” Entwicklung sind die Oberschule Stadthagen, die IGS Schaumburg, und das Wilhelm-Busch-Gymnasium (WBG) festgelegt, als Schwerpunktschulen für „Hören” dienen die Oberschulen Stadthagen und Bückeburg, die IGS Schaumburg, das WBG und das Ernestinum Rinteln. Auf den Schwerpunkt „Sehen” werden die Oberschule Stadthagen, die IGS Schaumburg und das WBG ausgelegt. Alle anderen Förderschwerpunkte sollen an den verbleibenden Schulen abgedeckt werden können. Gunter Feuerbach von der CDU-Fraktion äußerte, dass er davon ausgehe, die Landesregierung werde in 2014 den Ansprüchen folgen. Er betonte jedoch, dass im Hinblick auf die Kosten der tatsächliche Bedarf von Eltern, die ihr Kind inklusiv beschulen lassen möchten, erst noch von entsprechenden Förderzentralen festzustellen sei, „bei allem Inklusions-Eifer” solle doch „die Wahlfreiheit erhalten bleiben”. Marina Brand von der SPD verwies darauf, die Inklusion sei nicht für Null zu haben, deswegen müsse die Beteiligung des Landes gefordert werden. Sie sieht den Landkreis in Sachen Inklusion weit vorne: „Ich glaube, dass der Landkreis seine Schulaufgaben gemacht hat.” Sobald Kinder da wären und Eltern es wünschten”, würde der Landkreis versuchen alles Notwendige umsetzen. Richard Wilmers (WIR-FDP) warnte, es solle „kein Billigmodell unter dem Deckmantel der Inklusion” werden und richtete den Appell an das Land: „Wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen”. Es sei wichtig die Voraussetzungen zu schaffen, Klassengrößen müssten begrenzt werden, auch die sächliche Ausstattung sei den jeweiligen Schwerpunkten anzupassen. Für die Grünen erscheint der Beschluss der Landesregierung „mit heißer Nadel gestrickt”, Inklusion müsse noch viel weiter gehen. Verhandlungen zur Finanzierung der Rechtsvorgaben würden nach Angaben des Kreistages bereits von den Spitzenverbänden geführt. Da der Landkreis noch keinen genauen Kosten festlegen kann, werden im Kreishaushalt für 2013 vorsorglich Kostenstellen in noch festzulegender Höhe eingefügt, die bei Bedarf genutzt werden können.