Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) sind ebenfalls Beamte der Bundespolizei anzutreffen. Beamter im Einsatz- und Streifendienst oder im Kriminal- und Ermittlungsdienst, Drogenfahnder,
Diensthundeführer oder Einsatz in einer Spezialeinheit; dies sind einige der vielfältigen
Verwendungsmöglichkeiten im gehobenen (Landes-) Polizeidienst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums.
Am Donnerstag, den 7. Februar um 16 Uhr findet im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Hameln, Süntelstraße 6, eine Informationsveranstaltung zum Thema „Gehobener Dienst bei Landes- und Bundespolizei und Mittlerer Dienst bei der Bundespolizei” statt. Die Einstellungsberater Raimond Radke von der Bundespolizeiakademie, Polizeikommissarin Marina Vieth und Polizeioberkommissar Frank Sonntag von der Landespolizei Niedersachsen,
Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/ Holzminden, werden über die Zugangsvoraussetzungen,
das Auswahlverfahren sowie über den Ablauf und die Inhalte der Ausbildungen im mittleren und gehobenen Dienst bei der Polizei informieren. Auch zu den Voraussetzungen eines einwöchigen Praktikums bei der Landespolizei wird Auskunft gegeben. Allen Studieninteressierten bietet die Polizeiakademie Niedersachsen Studienplätze für den dreijährigen Bachelorstudiengang zum Polizeikommissar an. Bereits mit Aufnahme des Studiums erhalten die Studierenden ein festes Gehalt in Form von Anwärterbezügen. Ein Polizeikommissaranwärter (ledig) erhält im ersten Studienjahr ca. 922 Euro netto. Interessenten, die sich für einen Studienplatz bei der Landespolizei Niedersachsen bewerben
möchten, müssen das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten
Bildungsabschluss vorweisen können. Auch Realschüler haben die Möglichkeit, nach erfolgreichem Besuch einer zweijährigen Fachoberschule in den gehobenen Polizeidienst einzusteigen. Sie können sich bereits in Klasse 10 der Realschule um einen Studienplatz bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen.