Aufgrund bestehender naturschutzrechtlicher Vorgaben ist es erforderlich, diese Maßnahmen noch im Monat Februar durchzuführen und abzuschließen.
Deshalb werden diese Arbeiten seit dem 12. Februar vom Forstamt des Landkreises Schaumburg ausgeführt. Naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sind dafür vorgesehen.