So steigert sich beispielsweise in der Pflegestufe I der Pflegegeldbetrag um 70 Euro. Weiterhin können Pflegebedürftige auswählen, ob sie die bekannten Sachleistungskomplexe wählen oder sich ein Zeitkontingent zur Erbringung von Pflegeleistung einkaufen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass eine Vereinbarung zwischen den Leistungserbringern und den Pflegekassen geschlossen ist.