Als vorsätzlich und mutwillig kann die Sachbeschädigung an einem über Nacht abgestellten Pkw in Nienstädt auf der Schützenstraße beschrieben werden. Der Fahrzeughalter hatte den Pkw von vergangenem Dienstag auf Mittwoch abgestellt und musste feststellen, dass mit einem spitzen Gegenstand eine Fahrzeugseite zerkratzt wurde. Der Schaden beläuft sich auf mindestens 1000 Euro.