Es gebe auch keine Einlassungen zur Sache, erklärte der Pressesprecher. Beide von Uwe K. verpflichteten Verteidiger hätten zwar Akteneinsicht genommen, bislang aber keine Stellungnahmen vorgelegt. K. selbst habe jedoch bei seiner Festnahme die Tat mündlich bestritten. Zum weiteren Verfahren erklärte Dreißig, dass nun das beim Landgericht Bückeburg ansässige Schwurgericht am Zuge sei. Bestätige es den hinreichenden Tatverdacht, werde das Hauptverfahren aus gesetzlich vorgeschriebenen Termingründen spätestens im März eröffnet. Sollte Uwe K. weiterhin schweigen, dürfte es einen reinen Indizienprozess geben, an dessen Ende das Gericht über Schuld oder Nichtschuld zu entscheiden habe. Im Falle einer Verurteilung könnte das Strafmaß bis zu „lebenslänglich” lauten. Ines K. war am Mittwoch, 27. Mai 2015, einen Tag vor dem achten Geburtstag der gemeinsamen Tochter, tot und dem Vernehmen nach grässlich zugerichtet in einem Verbindungstrakt des Wohn- und Geschäftshauses aufgefunden worden. Eine „Kamin” genannte, 18-köpfige Sonderkommission der Kriminalpolizei nahm über Monate die Suche nach Tathergang und Täter auf, wobei Polizei und Staatsanwaltschaft bis heute beharrlich über gewonnene Erkenntnisse und mögliche Hintergründe schweigen. Auf den Tag genau vier Monate nach der Tat, am Mittwoch, 30. September, wurde Uwe K. nur etwa hundert Meter von seinem Haus entfernt am Parkplatz eines Supermarkts unter dringendem Tatverdacht verhaftet und in Handschellen abgeführt. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Jetzt, dreieinhalb Monate später, ist Anklage erhoben worden. Foto: al