Zur weiteren Überprüfung sei eine Geruchsmessung durch eine nach § 29 b des Bundesimmissionsgesetzes bekannt gegebene Stelle veranlasst worden. Auch diese Ergebniswerte würden bis Ende Dezember 2016 vorliegen. Das Gewerbeaufsichtsamt habe vor, die Beschwerdeführer aus der Kreisstadt über die Messergebnisse zu informieren. Gleichzeitig machte das Gewerbeaufsichtsamt im Schreiben an WIR deutlich: „Sollten bei den Messungen Überschreitungen von Emissions- bzw. Immissionsbegrenzungen festgestellt werden, wird das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim die notwendigen Verwaltungsmaßnahmen veranlassen.” Richard Wilmers zeigt sich mit dieser ersten Reaktion zufrieden. „Nun warten wir auf die Messergebnisse und auf mögliche Konsequenzen, die sich daraus ergeben”.