Man ist grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in die Wohnung oder sein Haus zu lassen. Lassen Sie den Handwerker nur dann in die Wohnung/das Haus, wenn Sie ihn selbst bestellt haben oder er vom Hauswirt angekündigt ist. Rufen Sie den Hauswirt/die Hausverwaltung an. Termin abmachen und dann Verwandte oder Nachbarn hinzuziehen. Lassen sich „Handwerker” permanent nicht abwimmeln - Polizei rufen. Auch bei angeblichen Notfällen wie beispielsweise einem Rohrbruch, fragen Sie zunächst unter anderem bei den Stadtwerken telefonisch nach. Die Tricks: Die Betrüger kommen im Blaumann, während sie angebliche Arbeiten dort an Heizung oder Wasserleitung tätigen, bitten sie die Wohnungsinhaber dann, ihnen behilflich zu sein und etwas festzuhalten, Wasser laufen zu lassen oder etwas zu beobachten. Die Trickdiebe können sich dann frei in der Wohnung bewegen und sich Sachen oder Bargeld aneignen. Oftmals erscheint noch ein angeblicher Kollege, Azubi, der die Diebstähle ausführt. Oder die Wohnungstür wird nicht fest zugezogen, so dass sich ein Komplize unbemerkt in die Wohnung schleichen kann. Wenn sich ein angeblicher Handerker bei Ihnen telefonisch ankündigt, fragen sie bei der Hausverwaltung oder der beauftragten Handwerkerfirma nach, ob das seine Richtigkeit hat.