Neben der Berichterstattung sei aber auch die Umsetzung des Gesetzes zu bemängeln. Es fehlen Übergangsfristen zur Anpassung an die neue Gesetzeslage und Übergangslösungen. So bedarf beispielsweise das Hilfsmittelverzeichnis, in der alle verordnungsfähigen Sehhilfen gelistet sind, einer dringenden Überarbeitung. Gleiches gilt für die Festbeträge, die in der vorliegenden Form nicht auskömmlich für die Leistungserbringer sind. Bis all diese Dinge geregelt sind, wird vieles zwangsläufig über Kostenvoranschläge laufen müssen, was wiederum die Wartezeit für die Versicherten erheblich verlängert. „Der ZVA bemüht sich daher, gemeinsam mit den Krankenkassen schnell zu einer praktikablen Lösung im Interesse der Verbraucher zu gelangen. Davon abgesehen bin ich zuversichtlich, dass Augenoptiker auch künftig eigenverantwortlich Brillen und Kontaktlinsen verordnen werden. Denn eine Fehlsichtigkeit ist keine Erkrankung. Eine ärztliche Verordnung ist daher nur dann erforderlich, wenn eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist.” Foto: privat