Aber die Wohlfahrtswirkungen von Bäumen und Pflanzen in Städten und Gemeinden gehen weit über diese direkt wahrnehmbaren Effekte hinaus und umfassen auch eine lange Reihe von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren. Bäume erfüllen zahlreiche wichtige Funktionen. Sie prägen die Gestalt von Stadt, Landschaft und Natur, geben Orientierung und Verkehrsführung entlang von Straßen, bieten Lebensraum für Tiere und haben positive Wirkung auf das Kleinklima durch Wasserverdunstung und Schattenwirkung. Nur gesunde und vitale Bäume können ihre Funktionen erfüllen. Daher ist es notwendig, dass Bäume fachgerecht herangezogen, gepflanzt und gepflegt werden. Bäume und Sträucher auf öffentlichen Flächen und in städtischen Grünanlagen erfreuen jedoch nicht immer alle Bürger. Vermehrt hat die Stadt zuletzt festgestellt, dass private Grundstückseigentümer in ihrer Nachbarschaft Bäume und Sträucher auf öffentlichen Flächen ohne vorherige Absprache mit der Stadt zurückschneiden. Das ist natürlich nicht erlaubt, vielmehr handelt es sich sogar um den Straftatbestand der Sachbeschädigung, bei dem die Stadt Strafanzeige stellen kann. Dass einige Grundstückseigentümer eigenmächtig Bäume auf öffentlichen Flächen zurückschneiden, ist schon ärgerlich genug. Häufig wird der Rückschnitt aber auch nicht sachgemäß durchgeführt. Das kann dann im Einzelfall sogar zu einer Gefährdung des Baumbestandes führen. Die Bäume können die vielfältigen positiven Funktionen nicht mehr übernehmen. Im schlimmsten Falle ist der Baum nicht mehr zu retten. Die Stadtbäume sind in einem Kataster erfasst und werden regelmäßig kontrolliert. Die bei der Kontrolle festgestellten Schäden werden durch geschulte Firmen nach den aktuellen Festlegungen der ZTV (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien) für Baumpflege durchgeführt. Sollte trotz der vielen wichtigen, positiven Eigenschaften und Funktionen der Bäume und Sträucher im Gemeindegebiet bei dem einen oder anderen die Meinung bestehen, dass diese stören oder zurückgeschnitten werden müssten, „dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadt auf und tragen Sie Ihre Wünsche und Anregungen vor (05721 7820, stadtverwaltung@stadthagen.de oder per Mängelmeldung über die Homepage, einen Anruf oder persönlich). Wir werden jede Meldung prüfen und Ihnen eine Rückmeldung dazu geben. Man kann es nicht immer allen recht machen. Aber „selbst Hand anzulegen” ist definitiv keine Alternative.”