Das Organisationsteam verweist auf die Allgemeinverfügung des Landkreises Schaumburg, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis zum 3. Mai zu verbieten. „Laut einer Verlautbarung der Landesregierung ist mit einer Verlängerung sowie Verschärfung dieser Verfügung zu rechnen”, hält das Festkomitee fest. Für das Schützenfest im Juni bedeute dies, dass das Fest in einem solchen Falle nicht gefeiert werden dürfe. Die im Vorfeld normalerweise stattfindenden Veranstaltungen, die Bierprobe am 8. Mai sowie die Chargiertenwahl am 15. Mai sagte das Komitee vor diesem Hintergrund ab. Darüber hinaus erwäge es die kurzfristige Verlegung des Schützenfestes auf den Zeitraum vom 9. September bis 13. September inklusive des Sommerballs am 5. September. Eine Information hierzu werde bis Anfang April geben. „Neben den gesetzlichen Vorgaben haben wir als Gemeinschaft eine nicht unerhebliche soziale Verantwortung, auch im Hinblick auf die Geschichte unseres Schützenfestes. Unsere Grundwerte gehen auf eine über 600 Jahre alte Tradition zurück und haben in der langen Tradition stets das Wohl der gesamten Gesellschaft im Blick gehabt und bewahrt”, schließt die Presseerklärung. Foto: archiv bb