Aus § 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung ergibt sich eine gesetzliche Verpflichtung, wonach die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein müssen. Darin zeigt sich das Ziel „grüne” Gärten anzulegen. Viele Grundstückseigentümer wünschen sich einen pflegeleichten Vorgarten und verwenden daher häufig Steine oder Schotter zur Gestaltung der Flächen zwischen Haus und Straße. Schotterflächen gelten nicht als Grünflächen. Sie verstoßen damit gegen die Niedersächsische Bauordnung. Hinzu kommt, dass Schotterflächen für Pflanzen Extremstandorte sind. Sie heizen sich im Sommer sehr stark auf und kühlen im Winter stark aus. Sie können damit keinen Beitrag zu einem ausgewogenen Klima leisten, das heutzutage immer wichtiger wird. Für Pflanzen und Tiere sind Schottergärten somit ein sehr schwieriger Lebensraum. Hinzu kommt, dass auf Schotterflächen meistens immergrüne Pflanzen und Gräser zum Einsatz kommen, um Laub zwischen den Steinen zu verhindern. Dadurch werden solche Standorte für die einheimischen Insekten - Stichwort Artenschutz und Artenvielfalt - wertlos. Die Broschüre „Vorgärten in Stadthagen” gibt Anregungen, welche Pflanzen sich als Alternativen zu Schotterflächen eignen. Viele von ihnen breiten sich wie Bodendecker aus und sind daher pflegeleicht. Es wird beschrieben, wie groß die Pflanzen werden und wann sie blühen. So erhalten die Stadthägerinnen und Stadthäger Anregungen, einen blühenden Vorgarten zu gestalten und dabei mit einfachen Mitteln die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die Verwaltung möchte damit ermuntern, sich zum Schutz des Klimas und für die Artenvielfalt einzusetzen. Die Broschüre wird kostenlos im Rahmen der Bauberatung abgegeben und wird Baugenehmigungen beigefügt. Sie ist digital auch auf der städtischen Homepage unter www.stadthagen.de/Unsere Stadt/Planen und Bauen verfügbar und liegt im Rathaus sowie in der Tourist-Information aus. Foto: privat