Bis zum 31. Dezember 2021 ist es jetzt Einrichtungen auch aus Schaumburg, die wegen der Corona-Pandemie in existenzielle Not geraten sind, möglich, Mittel zu beantragen. Da in der ersten Jahreshälfte 2021 erst 55 Millionen ausgezahlt wurden, können damit die restlichen 45 Mio. Euro noch ausgeschüttet werden. Anträge können zwischen dem 30. August 2021 und dem 26. September 2021 über die zuständigen Zentralstellen gestellt werden. Informationen finde die Bürgerinnen und Bürger auf der Seite des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de. Foto. privat