Es trifft langjährige Mitarbeiter | Schaumburger Wochenblatt

Es trifft langjährige Mitarbeiter

Wir wollen in unserer neuen Serie wissen, wie sich Änderungen beim Minijob umsetzen lassen. (Foto: KI generiert)
Wir wollen in unserer neuen Serie wissen, wie sich Änderungen beim Minijob umsetzen lassen. (Foto: KI generiert)
Wir wollen in unserer neuen Serie wissen, wie sich Änderungen beim Minijob umsetzen lassen. (Foto: KI generiert)
Wir wollen in unserer neuen Serie wissen, wie sich Änderungen beim Minijob umsetzen lassen. (Foto: KI generiert)
Wir wollen in unserer neuen Serie wissen, wie sich Änderungen beim Minijob umsetzen lassen. (Foto: KI generiert)

Die geplanten Änderungen bei Minijobs stoßen in Politik, Wirtschaft und sozialen Einrichtungen auf ein breites Echo. Während die Reform der Alterssicherung grundsätzlich als notwendig gilt, gehen die Meinungen über die konkreten Auswirkungen deutlich auseinander. Wir haben dazu Stimmen von Betroffenen und Entscheidern gesammelt und werfen einen Blick auf das, was Minijobber später an Rente beziehen können. Denn: Die Reform der Minijobs hat auch Folgen für die Rente. Wer im Minijob arbeitet, zahlt seit 2013 grundsätzlich eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und kann damit später seinen Rentenanspruch erhöhen. Die Deutsche Rentenversicherung wirbt deshalb mit dem Satz: „Rentenbeiträge bei Minijobs: Kleiner Beitrag, große Wirkung.“ Ein konkretes Rechenbeispiel der Rentenversicherung zeigt, was das in der Praxis bedeuten kann, am Beispiel eiens Renters, der noch einen Minijob hat: Bei einem monatlichen Einkommen zum Beispiel von 450 Euro liegt der Eigenanteil zur Rentenversicherung bei 16,20 Euro im Monat. Wer diesen Beitrag ein Jahr lang zahlt, erhöht seine Rente um rund 5 Euro im Monat. Die gezahlten Beiträge hätten sich damit nach weniger als vier Jahren wieder ausgeglichen.

Nach aktuellen Werten für 2026 lässt sich der Effekt auch über die Rentenpunkte erklären. Das gesetzliche Rentensystem rechnet in Entgeltpunkten. Einen vollen Rentenpunkt gibt es, wenn ein Jahr lang genau das Durchschnittsentgelt verdient wird, das 2026 vorläufig bei 51.944 Euro liegt. Wer im Minijob 603 Euro im Monat verdient, kommt im Jahr auf 7.236 Euro und damit auf rund 0,1393 Rentenpunkte pro Jahr. Nach zehn Jahren wären es insgesamt etwa 1,393 Rentenpunkte. Aktuell können Minijobber sich aber auch befreien lassen, sodass sie keinen Beitrag zur Rente zahlen müssen. Die Reformpläne sehen nun vor, dass man diese Option streicht.

Die Kommission empfiehlt, bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen keine Abwahl der gesetzlichen Rentenversicherung mehr zuzulassen und den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Damit entfallen für Arbeitgeber die günstigeren und verwaltungsmäßig einfacheren Pauschalbeträge.


Bei uns im Betrieb arbeiten wir zum größten Teil mit langjährigen, dauerhaften Minijobbern.<br>Ein Wegfall der Minijobber würde uns definitiv belasten. Dennoch würden wir aufgrund dringendst notwendiger Reformen unseren Teil dazu beitragen und sicher andere Lösungen finden. Große notwendige Reformen sind immer mit Einschnitten für Einzelne verbunden.
Bei uns im Betrieb arbeiten wir zum größten Teil mit langjährigen, dauerhaften Minijobbern.<br>Ein Wegfall der Minijobber würde uns definitiv belasten. Dennoch würden wir aufgrund dringendst notwendiger Reformen unseren Teil dazu beitragen und sicher andere Lösungen finden. Große notwendige Reformen sind immer mit Einschnitten für Einzelne verbunden.

Bei uns im Betrieb arbeiten wir zum größten Teil mit langjährigen, dauerhaften Minijobbern.
Ein Wegfall der Minijobber würde uns definitiv belasten. Dennoch würden wir aufgrund dringendst notwendiger Reformen unseren Teil dazu beitragen und sicher andere Lösungen finden. Große notwendige Reformen sind immer mit Einschnitten für Einzelne verbunden.

Betten Meier, Stadthagen

Warum eigentlich Rentenversicherungspflicht?

Wenn man die Frage nach dem „Warum eine Pflicht ohne Wahlmöglichkeit” beantworten möchte, muss man zunächst schauen, was ein Minijob für die spätere Rente bringt. Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro. Die Reform sieht nun vor, dass jeder Minijobber davon profitiert. Negativ ist aber vor allem, dass weniger Netto vom Lohn übrigbleibt und es voraussichtlich sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende komplizierter wird.

    Leserbriefe

    Leserbrief 1:

    Meinung zur Minijob-Reform.
    Guten Tag,
    mit Verwunderung habe ich in den letzten zwei Ausgaben des SW über die Minijobs gelesen: Erstaunlich ist, dass viele zu denken scheinen, dass ein Minijob kein reguläres Arbeitsverhältnis darstellt. Minijobs stehen gleichwertig neben anderen Formen der Teilzeitarbeit sowie der Vollzeitarbeit. Minijobs haben für die Arbeitstätigen den Vorteil, dass sie steuerfrei sind und das bleiben, wenn sie als Job neben einer steuerpflichtigen Arbeit ausgeübt werden. Ein echtes Zubrot, also! Es ist ebenfalls nicht neu und unbekannt, dass eine Firma, die einen Minijobber anstellt, eine Pauschale an die Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft entrichten muss, d.h. ein Minijob kostet den Unternehmer jetzt schon Geld sowie Anmelde- und Lohnverwaltung. Eine gute Errungenschaft ist die Rentenversicherungspflicht für die Arbeitenden, von der man sich auf Antrag befreien lassen kann.

    Die Rentenversicherungszahlung hat natürlich nur für Personen Sinn, die damit irgendwelche Anwartschaften auf ihre eigene Rente erwirken können. „Geringfügig” wird oft nicht als „gering zur Verfügung stehend” - also gemäß Zeitfaktor mit einer Teilzeitanstellung mit wenigen Wochenarbeitsstunden - verstanden, sondern eher „geringschätzig” betrachtet, nach dem Motto: „Ist doch nur ein Minijob”.

    So werden arbeitsrechtliche Regelungen schnell außer Acht gelassen und übergangen, z.B. der bezahlte Urlaubsanspruch. Dabei gibt es wenige Unterschiede zu anderen Teilzeitformen. Vielleicht sollte der Begriff „Minijob” wieder verschwinden, da er nicht klein ist, sondern als Teilzeitarbeit in geringfügigem Zeitmaß in vielen Bereichen und für viele Menschen unverzichtbar. Man könnte die Bezeichnungen „Mini”, „Midi”, TZ, VZ einfach weglassen: Die Anzahl der Stunden, die jemand arbeitet, braucht man nicht zu beachten. Für die Besteuerung von Einkommen ist letztlich die Steuergrenze relevant. Die Einführung einer Sozialversicherungspflicht für Arbeitende ab dem 1. Euro hat nur Sinn, wenn die Einzahlenden selbst davon profitieren. Wichtig ist zu klären, ob dieser Nebenerwerb gesondert bleibt oder zu weiterem Einkommen hinzugerechnet wird. Ob ich eine Seniorin pflege, ein Regal einräume, eine Fußballmannschaft trainiere oder als Rentnerin mit meiner Expertise im Betrieb bleibe - warum wird Arbeit an sich so unterschiedlich bemessen? Vielleicht stellen Sie in der SW einmal eine Vergleichsrechnung auf, damit man sehen kann, ob die angedachte Reform wirklich große Veränderungen, Vor- oder Nachteile bringt. Es wäre hilfreich, die grundlegenden Informationen zum „Minijob” darzustellen, um etwas zur Aufklärung darüber beizutragen. Sicherlich gibt es Steuer- und Anwaltskanzleien, die ergänzend etwas dazu sagen würden. Da es sich um eine Reform der Alterssicherung dreht, wäre der Blick auf alle Menschen mit Erwerbs- und/oder Kapitaleinkommen zu lenken, die sich beteiligen müssten.
    Birgit Lehnert

    Leserbrief 2:

    Seit Januar 2025 arbeite ich auf Minijob-Basis im sozialen Bereich. Diese Tätigkeit teile ich mir mit drei weiteren Minijobbern und einer Teilzeitkraft. Vor meinem Minijob war ich über 20 Jahre als Chemiefacharbeiter beschäftigt. Im Alter von 55 Jahren verlor ich diese Anstellung aufgrund einer Insolvenz. Seit Oktober 2024 war ich arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld.

    Bis heute ist es mir trotz des häufig beklagten Fachkräftemangels nicht gelungen, eine neue Stelle zu finden – weder als Chemiefacharbeiter noch in meinem ursprünglich erlernten Beruf als Möbeltischler, den ich ebenfalls rund 15 Jahre ausgeübt habe. Viele Bewerbungen bleiben unbeantwortet oder werden mit allgemeinen Standardabsagen zurückgewiesen. In Vorstellungsgesprächen musste ich mir sogar die Frage anhören: „Sind Sie nicht etwas zu alt für diesen Job?“

    Nachdem ich ein Jahr lang Arbeitslosengeld bezogen und weiterhin keine Anstellung gefunden hatte, bewarb ich mich im sozialen Bereich als Fahrer. Mir wurde in Aussicht gestellt, zunächst als Minijobber zu beginnen und nach drei Monaten in eine Teilzeitstelle übernommen zu werden. Deshalb nahm ich die Tätigkeit an – auch, um weiterhin Rentenversicherungszeiten zu sammeln und meinen Beitrag zum Familieneinkommen zu leisten.
    Leider wurde dieses Versprechen nicht eingehalten. Statt mich in Teilzeit zu übernehmen, stellte das Unternehmen einen weiteren Minijobber ein. Das Unternehmen beschäftigt rund 600 Mitarbeiter. Der überwiegende Teil arbeitet in Teilzeit oder als Minijobber. Selbst Führungskräfte erhalten teilweise keine Vollzeitstelle und üben zusätzlich einen Minijob aus.

    Vor Kurzem haben die Minijobber sogar freiwillig auf einen Teil ihres Lohns verzichtet, weil sich das Unternehmen in einer finanziell schwierigen Lage befand. Keine der Teilzeitkräfte war dazu bereit. Inzwischen hat sich die wirtschaftliche Situation wieder verbessert, dennoch wurden unsere Löhne nicht wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben. Sollten Minijobs künftig sozialversicherungspflichtig werden, wäre das für mich ein großer Gewinn. Ich begrüße eine solche Entscheidung ausdrücklich. Andernfalls könnte ich im Zuge der geplanten Veränderungen im Krankenversicherungssystem meinen Versicherungsschutz verlieren oder mir die Beiträge von meinem geringen Einkommen nicht mehr leisten. Derzeit bin ich glücklicherweise noch über meine Ehefrau familienversichert, die in Vollzeit arbeitet.

    Menschen wie ich fallen häufig durch das Raster. Trotz meiner Arbeit erwirtschafte ich für den Staat nur geringe Sozialabgaben und gelte gleichzeitig nicht mehr als arbeitslos oder arbeitssuchend. Damit bin ich statistisch praktisch unsichtbar – ebenso wie viele meiner Kollegen. Ein Minijob ohne Sozialabgaben ist aus meiner Sicht sinnvoll für Schüler, Studierende, Rentner oder Menschen, die sich lediglich etwas dazuverdienen möchten. Für Personen jedoch, die keine Aussicht auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben und von diesem Einkommen leben müssen, sollte eine Sozialversicherungspflicht selbstverständlich sein. Sie benötigen Rentenansprüche, Krankenversicherungsschutz und eine Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit. Noch besser wäre es, wenn Unternehmen – wie auch meines mit seinen rund 600 überwiegend in Teilzeit oder als Minijobber beschäftigten Mitarbeitern – deutlich mehr sozialversicherungspflichtige Teilzeitstellen schaffen würden. Das würde den Beschäftigten Sicherheit geben und gleichzeitig die Sozialkassen stärken.

    Minijobs sind für viele Arbeitgeber ein finanzieller Vorteil. Für zahlreiche Arbeitnehmer bedeuten sie jedoch den sozialen Abstieg. Unternehmen beklagen zwar einen Fachkräftemangel, doch meine Erfahrungen aus fast drei Jahren Jobsuche und zahlreichen Bewerbungen zeigen ein anderes Bild. Gesucht werden häufig Teilzeitkräfte oder Minijobber, die die gleiche Flexibilität, Verantwortung und Qualifikation wie ausgebildete Fachkräfte mitbringen sollen. Bezahlt wird jedoch meist nur der Mindestlohn. Überstunden werden oft stillschweigend erwartet, sodass die tatsächliche Arbeitszeit nicht selten einer Vollzeitstelle entspricht – allerdings ohne deren soziale Absicherung.
    Name der Redaktion bekannt.

    Leserbrief 3:

    Guten Tag,
    da ich eine unzureichende Rente erwarte, sorge ich mit einem Aktiendepot für einen Ausgleich. Den gesamten Lohn aus meinem Minijob lege ich seit vielen Jahren auf diese Weise an. Für diese Vorsorge werde ich jedoch mit der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag bestraft. Wenn mir vom Minijob-Lohn demnächst noch einmal etwa 130 Euro für Sozialabgaben abgezogen werden, gebe ich den Minijob auf.

    Es werden unzählige Milliarden für unnötige Ausgaben verschleudert, und es wird immer beim kleinen Mann oder der kleinen Frau genommen. Es ist frustrierend!
    Jan Meyer


    Nadine Dressler
    Nadine Dressler
    Redakteurin Schaumburger Wochenblatt.

    Nadine Dressler ist seit Anfang 2024 als Redakteurin beim Schaumburger Wochenblatt tätig. Sie betreut schwerpunktmäßig die redaktionellen Belange der Bereiche Bückeburg, Obernkirchen, Auetal und Bad Eilsen. Vereine und Initiativen können können ihre Pressemitteilungen gern direkt an n.dressler@schaumburger-wochenblatt.de senden.
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