Junges Unternehmen in Schieflage | Schaumburger Wochenblatt

01.03.2024 09:30

Junges Unternehmen in Schieflage

Das Unternehmen GPD Foodpacking GmbH hat Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt.  (Foto: nd)
Das Unternehmen GPD Foodpacking GmbH hat Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. (Foto: nd)
Das Unternehmen GPD Foodpacking GmbH hat Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. (Foto: nd)
Das Unternehmen GPD Foodpacking GmbH hat Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. (Foto: nd)
Das Unternehmen GPD Foodpacking GmbH hat Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. (Foto: nd)

Mit der GPD Foodpacking GmbH aus Rinteln ist ein junges Unternehmen offenbar in eine finanzielle Schieflage geraten. Der Hersteller von Verpackungen für Tiefkühlprodukte stellte einen Insolvenzantrag.

Das Unternehmen war 2020 als Gründung an den Start gegangen. Verkürzt gesagt widmet es sich mit innovativen Verfahren und Materialien dem Bedrucken vor allem von Lebensmittelverpackungen aus Karton.
In einer Pressemitteilung berichtete das Unternehmen mit Sitz in der Röntgenstraße im Industriegebiet am vergangenen Montag nun über schwerwiegende Probleme. Das Start-Up informierte darüber, einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Bückeburg gestellt zu haben. Wobei es betont, dass der Geschäftsbetrieb in Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zunächst fortgesetzt werde.
Die GPD Foodpacking GmbH verweist als Ursache für die finanzielle Schieflage auf Schwierigkeiten mit einer Druckmaschine, welche die angestrebte Leistung nicht erreiche. Ohnehin sei der Markteintritt erschwert worden durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg, wie es in der Mitteilung heißt. Nun sei der Produktionsprozess entscheidend gestört worden, weil die „gelieferte Druckmaschine von Anfang an gravierende Mängel aufwies und die vertraglich vereinbarten Leistungswerte nicht erreichte“, so die Mitteilung. Der Lieferant habe die von GPD Foodpacking monierten Mängel nicht abstellen können.
Das Unternehmen erklärt, dass in einen selbständigen Beweisverfahren beim Landgericht Augsburg ein Sachverständiger bestätigt habe, dass die Maschine schwere konstruktive Mängel aufweise. Ebenso, dass die vertraglichen Leistungswerte nicht erfüllt worden seien.
„Der Maschinenlieferant war bei Gesprächen in jüngster Zeit nicht bereit, feste Zusagen für eine grundlegende Überarbeitung der Druckmaschine zu geben. Und die Gesellschafterin des Maschinenlieferanten war nicht bereit, belastbare Zusagen für die Finanzierung der notwendigen Überarbeitung der Maschine zu geben“, wie es in der Mitteilung heißt.
Vor diesem Hintergrund sei der Entschluss zum Stellen des Insolvenzantrages gefallen, so die Mitteilung. Im Zusammenwirken mit dem Insolvenzverwalter solle die Produktion möglichst fortgeführt werden. Dazu suche man den Austausch mit den Kunden.
Die Arbeitnehmer habe im Verfahren Anspruch auf Insolvenzgeld.
Foto: nd


Bastian Borchers
Bastian Borchers

Redakteur Schaumburger Wochenblatt

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