Die Bürgermeisterwahl in Rinteln nimmt eine überraschende Wendung. Nach dem Sieg der Amtsinhaberin Andrea Lange wurden nun zwei Einsprüche fristgerecht gegen das Wahlergebnis der Kommunalwahl eingereicht – darunter einer vom unterlegenen Kandidaten Bastian Kautscha gegen die Bürgermeisterwahl. Im Zentrum der Kritik Kautschas stehen Vorwürfe einer seiner Meinung nach unzureichenden Informationspolitik kurz vor dem Gang an die Urnen.
Neuer Zündstoff nach dem Urnengang
Bürgermeisterin Andrea Lange konnte die Bürgermeisterwahl mit einer absoluten Mehrheit für sich entscheiden. Doch das Ergebnis steht zwei Wochen nach der Auszählung vor juristischen Hürden. Sowohl der unterlegene Bürgermeisterkandidat Bastian Kautscha von der RI-Fraktion als auch eine weitere Person haben offiziell Einspruch eingelegt. Kautscha gegen die Bürgermeisterwahl, der zweite Einspruch richtet sich gegen die Kommunalwahl. Die Unterlagen liegen derzeit beim städtischen Juristen, stellvertretenden Bürgermeister und Wahlleiter Maximilian Schneider. Dieser versicherte, dass die fristgerecht eingegangenen Einsprüche nach den gesetzlichen Vorgaben streng neutral von ihm geprüft werden.
Hoher Fehlbetrag und der Vorwurf mangelnder Transparenz
Den Anlass für den rechtlichen Schritt lieferten nach Angaben von Kautscha gegenüber dieser Zeitung Ereignisse, die erst im Anschluss an die Wahl im Finanzausschuss öffentlich wurden. Nach seinen Angaben geht es um Finanzinformationen, die den Wählern möglicherweise zu einer anderen Entscheidung geführt hätten, wären sie vor dem Wahltag bekannt gewesen. Sein Ziel des Einspruchs: „Wahlwiederholung!“ Wie Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser auf Nachfrage bestätigte, erfolgte der Einspruch mit vollster Kenntnis der RI-Fraktion. Die von der Verwaltung nach der Wahl offengelegten finanziellen Unregelmäßigkeiten sollen sich auf einen hohen sechsstelligen Betrag belaufen, nach seinen (bislang von der Stadtverwaltung unbestätigten) Angaben zufolge auf 650.000 bis 750.000 Euro. Der Vorwurf lautet, die Amtsinhaberin hätte eine Pflicht zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gehabt und durch das Verstreichenlassen dieser Information die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger beeinflusst. Zu weiteren Interna aus dem Verwaltungsausschuss, der nach dem Finanzausschuss stattfand, wollte sich Neuhäuser nicht äußern. Allerdings, so Prof. Dr. Neuhäuser, fielen Informationen aus dem Verwaltungsausschuss nur in Fragen der Persönlichkeitsrechte dessen, der möglicherweise in der Verwaltung einen Fehler gemacht habe, und in Bezug auf die betroffenen Firmen unter die Verschwiegenheitspflicht.
Das rechtliche Instrument des Wahleinspruchs
Ein Wahleinspruch dient im demokratischen System als rechtliches Instrument zur Überprüfung der Gültigkeit einer Wahl. Es gibt jedem Wahlberechtigten die Möglichkeit, auch ohne persönliche Betroffenheit, mutmaßliche Fehler bei der Wahlvorbereitung oder -durchführung überprüfen zu lassen. Ein wesentlicher Grund für einen solchen Schritt liegt vor, wenn nachweislich gegen Wahlvorschriften verstoßen wurde oder eine unzulässige Wahlbeeinflussung stattfand. Nicht jeder Fehler führt jedoch automatisch zu einer Wiederholung. Rechtlich gesehen muss eine sogenannte Mandatsrelevanz vorliegen; der Verstoß muss also das Potenzial besitzen, das Gesamtergebnis oder die Sitzverteilung spürbar zu verändern. Dass die Hürden für eine Ungültigkeit hoch liegen, zeigen historische Präzedenzfälle: Als etwa ein Kandidat Schokolade an Wahlhelfer verteilte, entschied das Verwaltungsgericht Hannover, dass dies für das Endergebnis nicht von Bedeutung war. Anders dagegen der bekannteste Präzedenzfall zu einer Beeinflussung war die Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim, bei der das Verwaltungsgericht Göttingen die Wahl wegen sogenannter „Zaungespräche“ für ungültig erklärt hatte.
Das weitere Verfahren liegt vorerst beim Stadtrat
Aktuell befindet sich das Verfahren in der Phase der Vorprüfung durch den Wahlleiter. Dieser prüft, ob alle formalen Kriterien wie die Fristwahrung erfüllt sind und bereitet die Unterlagen vor. Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung des Wahlleiters sind derzeit allerdings keine augenfälligen Wahlfehler erkennbar, teilte Schneider mit. Die finale Entscheidung liegt jedoch nicht bei ihm alleine, sondern beim neu gewählten Entscheidungsorgan. Der Rat der Stadt Rinteln kommt am 5. November um 18 Uhr öffentlich zusammen, um formell darüber zu befinden, ob die Bürgermeisterwahl gültig ist oder ob die Bürger erneut an die Wahlurnen gerufen werden müssen. Schon jetzt hieß es aus dem politischen Raum von CDU und SPD, dass man im neuen Rat gegen eine Wahlwiederholung stimmen werde.