Bislang zahlen Hundehalter für den ersten Hund 60 Euro (künftig 90), für den zweiten Hund 120 Euro (künftig 180), für jeden weiteren Hund 180 Euro (künftig 360), für einen gefährlichen Hund 180 Euro (künftig 400) und jeden weiteren gefährlichen Hund 240 Euro (künftig 550). Dabei, so die Verwaltungsvorlage für die Entscheidung des Rates, habe sich der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen einstimmig für eine Anpassung der Steuersätze ausgesprochen und im Vergleich zu anderen Kommunen liege Rinteln mit der Anpassung auf einem vergleichbaren Niveau. Und die Stadt will mit der Anpassung der Gebühren auch ein Regulativ für die Menge der Hunde im Stadtgebiet haben, denn die besonders gestiegenen Gebühren für den dritten Hund rechtfertigt die Stadtverwaltung auch damit, dass man dadurch einer übermäßigen Hundehaltung im Stadtgebiet entgegenwirken könne. Zudem will die Stadt Geld einsparen und keine jährlichen Hundesteuerbescheide mehr versenden, was noch einmal 1.000 Euro spart und Personal entlastet. Stattdessen gelten die Steuerbescheide dann durch öffentliche Bekanntgabe. Insgesamt erwartet die Stadt somit Mehrerträge in Höhe von fast 65.000 Euro pro Jahr. Für Blinden- und Therapiehunde kann eine Befreiung von der Steuerpflicht beantragt werden. Der Beschluss für die Anpassung der Hundesteuer wurde jetzt vom Rat der Stadt Rinteln am Donnerstag in einer öffentlichen Sitzung fast einstimmig gefällt. Anthony Lee (FW) stimmte gegen den Beschlussvorschlag, Volker Posnien (SPD) enthielt sich der Stimme. Foto: ste