Am Sonnabend, dem 8. März, gegen 23 Uhr, bemerkte eine Funkstreifenbesatzung im Stadtgebiet Stadthagens einen Rollerfahrer, der bei Gewahrwerden der Polizei fluchtartig mit seinem Zweirad verschwand. Unmittelbar darauf wurde er gestellt und kontrolliert.
Festgestellt wurde, dass für das Kleinkraftrad kein Versicherungsschutz mehr bestand und dass der 20-Jährige, der im Revierbereich wohnt, etwa 4 Gramm Marihuana mitführte. Ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet.