Entscheidungen. „Das auch im Volksmund oft zitierte „Kleingedruckte” in Verträgen gilt natürlich auch im Internet”, so Bergmann, „sorgfältiges Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Informieren zum Beispiel bei Verbraucherschutzorganisationen kann vor unliebsamen Überraschungen schützen,” so Bergmann. Die Beratungsinstitution hat das Angebot nicht angenommen und findet sich nun mit neuen