Der Kreisbehindertenrat Schaumburg weist darauf hin, dass die alte Version des blauen Parkausweises für schwerbehinderte Menschen zum Jahresende seine Gültigkeit verliert. Wer einen Parkausweis besitzt, der vor 2001 ausgestellt wurde, sollte bald eine Parkberechtigung in der neuen Fassung des bereits ab 2001 geltenden EU-einheitlichen Parkausweises beantragen. Wer ab 2011 ohne diesen Parkausweis oder mit dem alten, dann ungültigen, Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb sollten alle, die die Voraussetzungen weiterhin erfüllen und auch ab dem 1. Januar 2011 auf Behindertenparkplätzen parken wollen, rechtzeitig den so genannten EU-Parkausweis beantragen und nicht bis zum Jahresende warten.
Anträge können im Straßenverkehrsamt des Landkreises Schaumburg bei Herrn Detlef Hansel, Jahnstraße 20, Zimmer 28.1., gestellt werden. Einwohner aus Rinteln wenden sich an die Stadt Rinteln, Amt für Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste, Herrn Andreas Buchmeier, Klosterstraße 19, Zimmer 112.