Demnach werde die Personalunion zwischen dem Landesbischof und dem Oberprediger in der Kirchengemeinde aufgehoben, heißt es in einer Pressemitteilung der Landeskirche. Der Landesbischof werde zukünftig auch ohne eigne Pfarrstelle an den Beratungen des Pfarrstellenkollegiums in Bückeburg teilnehmen und Mitglied im Kirchenvorstand bleiben. Allerdings hat er kein Stimmrecht mehr. Des weiteren werde die Zahl der Kirchenbezirke im Bereich der Landeskirche von vier auf zwei reduziert. Die beiden Stadtkirchenbezirke Bückeburg und Stadthagen sollen künftig in den Bezirken Ost und West aufgehen. Auch im Landeskirchenamt gibt es Veränderungen. Um die Struktur des Landeskirchenamtes als Organ zu verschlanken, wird es künftig nur noch zwei Mitglieder geben. Der Landesbischof und der Präsident bilden dann eine Doppelspitze. Bisher gab es eine dritte Person, die neben dem Bischof und dem Präsidenten zur Kirchenleitung gehörte. Diese dritte Person hatte ursprünglich die Aufgabe, den Landesbischof zu entlasten.
Bereits im Frühjahr hatte Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke angekündigt, die Struktur auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Dabei könnten Vertretungsaufgaben auch unterhalb des Verfassungsrangs wahrgenommen werden, so Manzke damals.