Pit Breitmoser vom TÜV erklärte, dass die jeweiligen Grenzwerte im Bereich Lärm eingehalten würden, etwa für die Steigersiedlung mit dem Status eines „Mischgebietes”. Für die anderen Viertel wie etwa Meinefeld sei sichergestellt, dass die Grenzwerte eines Wohngebietes merklich unterschritten würden. Letztlich sei Lärm jedoch ein subjektives Empfinden, so dass nicht auszuschließen sei, dass Geräusche der Anlagen von manchem Anwohner als störend empfunden werden könnten. Thomas Liebich erklärte zum Bereich Geruch, dass der Asphalt-Geruch wohl in unmittelbarer Umgebung der Anlage wahrnehmbar sei, darüber hinaus jedoch kaum, etwa bei ungünstiger Wetterlage und hoher Betriebskapazität. „Es riecht mal, aber so selten, dass sie es gesetzlich hinnehmen müssen”, ergänzte Gerhard Puhlmann, ebenfalls vom TÜV-Nord, in Bezug auf die Steiger-Siedlung. Puhlmann machte auch Angaben zur Emissionsbelastung. Dabei widersprach er den Befürchtungen, vom Asphaltmischwerk würden stark gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt. „Ich kann keine Garantie für jedes Molekül geben”, hielt Puhlmann fest. Aber es könne festgehalten werden, dass keine Belastung auftrete, die für die Nachbarschaft irgendwie relevant wäre. Demnach wäre ein Gefahrenpotential für diese Bereich also ausgeschlossen. Beim Betrieb der Bauschutt-Aufbereitungsanlage würden Stäube freigesetzt, so zum Beispiel beim Brechen des Materials. Der zusätzliche Staub, der etwa im Umfeld der Steigersiedlung ankomme, betrage einen vergleichsweise kleinen Anteil der ohnehin vorhandenen Hintergrundbelastung. Mit der Hintergrundbelastung und dem Staub der Bauschuttaufbereitungsanlage werde etwa die Hälfte des gesetzlichen Grenzwertes erreicht.
Matthias Reinold vom gleichnamigen Planungsbüro erläuterte, dass die Anlagen von 6 Uhr bis 22 Uhr von Montag bis Freitag und am Sonnabend von 8 Uhr bis 16 Uhr betrieben würden. Zehnmal im Jahr dürfe die Anlage auch außerhalb dieser Zeiten betrieben werden.Foto: bb