Über die Inhalte des Bildungspakets informierte Landkreis-Mitarbeiter Ralph Bredthauer ausführlich den Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales des Rates der Stadt Rodenberg. Leistungen aus dem Bildungspaket können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen und erhalten, wenn sie Leistungen aus Hartz IV-Mitteln empfangen oder Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind. Auch Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber können solche Zuwendungen beantragen. Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht im Falle eines eintägigen oder mehrtätigen Ausflugs in Schulen oder Kindertagesstätten, besteht ferner für den persönlichen Schulbedarf, für die Schülerbeförderung ab Klasse 10 und bei Lernförderung. Obendrein gibt es finanzielle Unterstützung bei Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie bei Mitgliedsbeiträgen in verschiedenen Freizeitbereichen wie beispielsweise Sportverein oder Feuerwehr. Gegenwärtig werden die Leistungen aus dem Bildungspaket in Schaumburg nach Aussage Bredthauers zu über 50 Prozent in Anspruch genommen. Die Antragstellung ist, so Bredthauer, nicht kompliziert, sondern „total harmlos”. Es gelte lediglich einen kurzen Antrag auszufüllen. Diesem Antrag ist der aktuelle Leistungsbescheid beizufügen. Bredthauer, der für die Schulen in Bad Nenndorf, Lindhorst, Rodenberg und Sachsenhagen zuständig ist, hilft nach eigenen Angaben gerne bei der Antragstellung. Er ist im Sozialamt des Landkreises Schaumburg, Breslauer Straße 2-4, in Stadthagen telefonisch erreichbar unter 05721/ 703-753 oder unter 0173/1603776. In Rodenberg hält der Landkreis-Mitarbeiter regelmäßig Sprechstunden ab. Mittwochs ist er von 13.30 bis 15.00 Uhr im Magichouse der IGS anzutreffen. Und alle zwei Wochen ist er von 11.30 bis 13.00 in der Grundschule Rodenberg zu sprechen. Foto: bt