Die Zahlen gehen aus einer Untersuchung hervor, die das Pestel-Institut in Hannover im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemacht hat. Demnach ist die Zahl der derjenigen, die neben ihrer Hauptbeschäftigung noch einen Mini-Job als Nebenjob haben, in den vergangenen Jahren im Kreis Schaumburg drastisch gestiegen: „Blickt man zehn Jahre zurück, so hat es eine Zunahme von mehr als 114 Prozent gegeben”, sagt Studienleiter Willi Günther vom Pestel-Institut. Im vergangenen Jahr hätten nahezu sieben Prozent der Beschäftigten im Kreis Schaumburg sich mit einem 400-Euro-Job nebenher etwas dazuverdient.
„Wir haben das Phänomen der Multi-Jobber. Das sind Menschen, die mit dem Geld, das sie in ihrem Hauptjob verdienen, nicht mehr auskommen. Deshalb müssen sie auf einen oder mehrere Nebenjobs ausweichen, um überhaupt noch über die Runden zu kommen. Aus der puren Lust an einer 55- oder 60-Stunden-Woche macht das jedenfalls keiner”, sagt der Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Hannover/Leine-Weser, Willi Grewe. Er macht für das „Multi-Jobben” vor allem Niedriglöhne verantwortlich. „Auf der einen Seite werden Stundenlöhne bezahlt, die im Keller sind. Auf der anderen Seite steigen die Lebenshaltungskosten. Das beste Beispiel ist das Wohnen. Hier dreht sich – nicht zuletzt wegen der Heiz- und Nebenkosten – die Preisspirale unaufhörlich nach oben. Da sind Niedrigverdiener gezwungen, nach Feierabend und an den Wochenenden noch einmal zur Zweit-Arbeit zu gehen”, so Grewe.
Abhilfe kann nur ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn schaffen, darin sind sich ver.di und NGG einig.
„Beim Mindestlohn gilt: Einer für alle”, unterstreicht Thomas Bernhard. Der NGG-Geschäftsführer appelliert an Beschäftigte, die heute im Kreis Schaumburg zu einem Niedriglohn arbeiten, beim „Dumpinglohnmelder” unter www.dumpinglohnmelder.de darauf hinzuweisen, um so an der „Deutschland-Billiglohn-Landkarte” mitzuschreiben. NGG und ver.di fordern die Bundesregierung auf, noch vor der Bundestagswahl einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einzuführen. CDU/CSU und FDP sollten damit dem Beispiel von SPD und Grünen im Bundesrat folgen. Foto: privat