Der Ausschuss beschloss einstimmig, auf die Erstellung eines Integrationskonzeptes durch ein externes Büro zu verzichten. Die für die Auftragserteilung vorgesehen Summe von 15.000 wird so eingespart. Die Verwaltung erhielt nun den Auftrag, eine Stellenbeschreibung samt Kostenkalkulation für einen Integrationsbeauftragten zu erarbeiten. Diese Vorlage soll dann als Grundlage für die weitere Beratung über die Schaffung einer solchen Stelle dienen.