Lediglich die Mittelbereiche Rinteln und Stadthagen haben demnach einen Bedarf von zehn weiteren Hausärzten, von einer Unterversorgung könne jedoch keine Rede sein, betont Sprecher Detlef Haffke auf Nachfrage des Schaumburger Wochenblattes. Zu einem Mittelbereich werden größere Städte und deren umliegenden Gemeinden zusammengefasst. Ärzte oder Psychotherapeuten, die gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln möchten, benötigen einen Kassenarztsitz. Wie viele es davon in einer Region gibt regelt die so genannte Bedarfsplanung, die im Sozialgesetzbuch V geregelt ist. Die Richtlinien erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss in Berlin, der aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen besteht. Der Versorgungsgrad Für niedergelasssungswillige Ärzte und Psychotherapeuten ist von Bedeutung, ob der für sie in Frage kommende Planungsbereich „offen” oder „gesperrt” ist. Liegt der Versorgungsgrad einer ärztlichen Fachrichtung in einem Zulassungsgebiet unter 110 Prozent, können sich in der Regel dort weitere Ärzte einer Fachrichtung niederlassen. Wieviele Niederlassungen möglich sind hängt vom jeweiligen Versorgungsgrad ab. Dieser berechnet sich aus der Einwohnerzahl in einer Region und der jeweiligen Anzahl von Ärzten einer Fachgruppe. Zur Berechnung liegt immer eine Verhältniszahl zugrunde: Ein Hausarzt soll 1.609 Einwohner versorgen, ein Augenarzt 12.460 Einwohner, etc. Die Verhältniszahlen können in den einzelnen Bereichen variieren. Je niedriger der Versorgungsgrad, um so mehr Ärzte der Fachrichtung können sich dort niederlassen. Anders ausgerückt: Versorgungsgrade unter 100 Prozent zeigen einen Bedarf beziehungsweise Mangel auf. In Niedersachsen gibt es zurzeit 5.520 Hausärzte, 5.739 Fachärzte und 1.667 Psychologische Psychotherapeuten. Ein Planungsbereich gilt als überversorgt und damit für zusätzliche Arztsitze gesperrt, wenn die Arztdichte einer Fachgruppe einen Wert über 110 Prozent übersteigt. Dann gilt ein Zulassungsstopp. Ärzte und Psychotherapeuten können sich dort nur dann neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn ein anderer seine Zulassung zurückgibt und damit ein Kassenarztsitz in der Fachgruppe frei wird. Sinkt der Versorgungsgrad bei den Hausärzten unter 75 Prozent und Fachärzten unter 50 Prozent wird von einer Unterversorgung gesprochen. Ddann muss die KVN dort einen Arzt etablieren, denn ihr obliegt ein Sicherstel lungsauftrag. Hausärztliche Versorgung In Schaumburg liegt aktuell keine Unterversorgung vor, die Situation stellt sich wie folgt dar: Mittelbereich Bückeburg: Hier leben 26.175 Menschen, der Versorgungsgrad ist 1 zu 1.532 Einwohner. Es praktizieren 18,5 Hausärzte und der Versorgungsgrad liegt bei 108,3 Prozent. Mittelbereich Nenndorf: Hier leben 33.339 Menschen, der Versorgungsgrad ist 1 zu 1.535 Einwohner. Es praktizieren 24,5 Hausärzte, der Versorgungsgrad liegt bei 112,8 Prozent. Mittelbereich Rinteln: Hier leben 25.424 Menschen, der Versorgungsgrad ist 1 zu 1.550 Einwohner. Es praktizieren 15 Hausärzte, der Versorgungsgrad liegt bei 91,5 Prozent somit wären noch 3,5 Niederlassungen möglich. Mittelbereich Stadthagen: Hier leben 72.719 Menschen, der Versorgungsgrad ist 1 zu 1.544 Einwohner. Es praktizieren 45,5 Hausärzte, der Versorgungsgrad liegt bei 96,6 Prozent somit wären noch 6,5 weitere Niederlassungen möglich. Neue Niederlassung Im Mittelbereich Stadthagen hat sich zum 1. Januar ein weiterer Hausarzt niedergelassen. Die Arztpraxis von Liang Wang in Hespe hat mit Engin Kulug-Blohm einen neuen Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie (privat) Verstärkung erhalten. Er bringt langjährige medizinische Erfahrung mit: So war er 16 Jahre lang im Klinikum Minden tätig, davon acht Jahre als Oberarzt in der Inneren Medizin/ Nephrologie. Zudem hat er bereits eine dreieinhalbjährige Erfahrung als Hausarzt. Das Team wird weiterhin durch den Allgemeinmediziner Ioannis Arvanitakis unterstützt. Der Versorgungsgrad konnte somt wieder erhöht werden. Foto: privat