Abschaffung des Kinderreisepasses | Schaumburger Wochenblatt

07.03.2024 08:12

Abschaffung des Kinderreisepasses

Seit dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren. Die bislang ausgestellten Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterhin verwendet werden. Sollen neue Dokumente ausgestellt werden, können nur noch reguläre Reisepässe oder Personalausweise ausgestellt werden. Auskünfte darüber, welches Dokument ein Kind für eine Reise in ein bestimmtes Land benötigt, gibt das Auswärtige Amt.

Die Produktions- und Lieferzeiten der Bundesdruckerei betragen regulär etwa vier bis fünf Wochen. Das sollte bei der Reiseplanung berücksichtigt werden. Die Dokumente können nicht - wie bisher beim Kinderreisepass - direkt mitgenommen werden. Es wird daher empfohlen, die Gültigkeit der Dokumente rechtzeitig vor der nächsten Reise zu überprüfen und bei Bedarf neue zu beantragen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Allgemeine Informationen zum Reisepass und Personalausweis gibt es auch unter www.wunstorf.de.


André Tautenhahn (tau)
André Tautenhahn (tau)

Freiberuflicher Journalist

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