Der niedersächsische Landtag steht vor einer umfassenden Neuordnung der Wahlkreise – und auch der Landkreis Schaumburg bleibt davon nicht unberührt. Hintergrund ist ein Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg, der die bisherige Einteilung der Wahlkreise beanstandet hatte. Demnach weichen manche Wahlkreise in der Zahl der Wahlberechtigten um bis zu 20 Prozent vom Durchschnitt ab – zu viel, um dem Grundsatz der Wahlgleichheit zu genügen.

Um das zu ändern, planen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, die Zahl der Wahlkreise von bisher 87 auf 90 zu erhöhen. Ziel sei es, dass künftig alle Abgeordneten eine möglichst ähnliche Zahl von Bürgern vertreten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen zudem 49 Wahlkreise neu zugeschnitten werden, darunter auch Schaumburg.

Plätze tauschen

Konkret betrifft die Neuordnung auch die Grenzen des Wahlkreises 36 „Schaumburg“. Nach einem vorliegenden Vorschlag soll die Samtgemeinde Nenndorf künftig nicht mehr zu diesem Wahlkreis gehören, sondern in den Wahlkreis 38 „Nienburg/Schaumburg“ wechseln. Dafür würde die Samtgemeinde Niedernwöhren aus dem Wahlkreis 38 nach Schaumburg kommen.

Der Wahlkreis 36 bestünde damit künftig aus den Städten Stadthagen, Bückeburg und Obernkirchen sowie den Samtgemeinden Eilsen, Niedernwöhren, Rodenberg und Nienstädt und der Gemeinde Auetal. Der Wahlkreis 38 „Nienburg/Schaumburg“ würde dann die Städte Nienburg/Weser, die Samtgemeinden Lindhorst, Nenndorf, Sachsenhagen, Rehburg-Loccum und Mittelweser umfassen.
Auch wenn diese Verschiebung auf den ersten Blick gering erscheint, könnte sie sich bei künftigen Wahlen durchaus auf die Mehrheitsverhältnisse in den betroffenen Wahlkreisen auswirken.

Hintergrund: Gericht fordert klare Grenzen

Auslöser für die Reform war eine Klage gegen die ungleiche Gewichtung der Stimmen. Das Bückeburger Gericht entschied, dass am Wahltag eine Abweichung von mehr als 15 Prozent über oder unter dem Durchschnitt der Wahlberechtigten nicht zulässig sei. Ziel der Neuordnung sei es daher, politische Grenzen und regionale Zusammenhänge weiterhin zu berücksichtigen, gleichzeitig aber die Wahlgleichheit zu wahren.

Kritik: Gefahr eines aufgeblähten Parlaments

Kritik an den rot-grünen Plänen kommt vor allem von der CDU. Durch die Schaffung zusätzlicher Wahlkreise drohe, so die Opposition, eine deutliche Vergrößerung des Landtags. Schon jetzt sitzen dort 146 Abgeordnete, obwohl das Gesetz nur 135 Sitze vorsieht. Bei vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten könnte das Parlament künftig sogar auf über 180 Sitze anwachsen und das mit entsprechenden ansteigenden Kosten.
Trotz dieser Bedenken will die Regierungskoalition die Reform noch vor der nächsten Landtagswahl im Herbst 2027 beschließen. Wann die endgültige Entscheidung über die neuen Zuschnitte fällt und wie die heimischen Landtagsabgeordneten die geplante Neuordnung bewerten, werden wir in einer der nächsten Ausgaben ausführlich beleuchten.