Im ersten Schritt wählt Ohliger in Zusammenarbeit mit den Werkstattbeschäftigten die Personen aus, die sich für den ausgelagerten Arbeitsplatz eignen. Bereits in der Werkstatt werden sie umfangreich darauf vorbereitet. Ein erstes Kennenlernen von der Firma und dem Praktikanten erfolgt im Orientierungspraktikum. Der auslagerte Beschäftigungsplatz wird danach für drei bis zwölf Monate, bei Bedarf auch darüber hinaus, angetreten. Die Brücke zu einem regulären Arbeitsvertrag ist geschlagen, sofern beide Seiten das Verhältnis eingehen möchten.
Ohliger betont, dass der Übergang in ein reguläres Arbeitsverhältnis nicht das vorrangige Ziel der beruflichen Integration sein. Schon das Antreten eines ausgelagerten Arbeitsplatzes (die Arbeitgeberpflichten bleiben bei den Werkstätten) ist ein großer Schritt und ermöglicht den Menschen mit Behinderung neue Perspektiven und Erfahrungen. Intensiv begleitet Ohliger die Beschäftigten auf diesem Weg. Egal, ob sie sich letztendes für den Weg in die Werkstatt zurück oder in den allgemeinen Arbeitsmarkt hinein entscheiden - die Erfahrung bleibt. Insofern bedeutet keine Entscheidung Rückschritt.
Bis 2010 möchte Ohliger mindestens zehn Prozent der Werkstattbeschäftigten in einen ausgelagerten Beschäftigungsplatz im „Ersten Arbeitsmarkt” integrieren. Zurzeit leben und arbeiten circa 500 Personen in den Werkstätten und Wohnheimen der PGB im Landkreis Schaumburg. Die gleiche Anzahl erhält im Landkreis Hameln von einem Kollegen die Begleitung, die Ohliger hier anbietet.
„Sich selber ausprobieren” können ohne dabei allein gelassen zu werden, ist Ziel des Fachdienstes für berufliche Integration.
Foto: mr