Im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes beschlossen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2007 auch die Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009. Olaf Reigber, Vertriebsdirektor von Union-Investment, und Günter Brockhoff, Vermögensberater der Volksbank Hameln-Stadthagen, erklärten in der Informationsveranstaltung, welche Bedeutung diese steuerrechtliche Änderungen für den Privatanleger haben. Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer. Der Steuerabzug erfolgt also direkt an der Quelle. Die Steuer bezieht sich auf Kapitalerträge und beläuft sich einheitlich auf 25 Prozent. Dass heißt, das jeweilige Bankinstitut, das ein Konto oder Depot eines Privatanlegers führt, muss die Steuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer von den Kapitaleinkünften und Veräußerungsgewinnen des Kunden abziehen und direkt an das Finanzamt abführen. Die Abgeltungssteuer tritt an die Stelle der bisherigen Kapitalertragssteuer. Die Neuregelung muss sich keinesfalls negativ für den Anleger auswirken. Viele Anleger werden durch den einheitlichen Satz von 25 Prozent entlastet. Weiterhin können Freistellungsaufträge erteilt werden. So wird ein Sparerfreibetrag von 801 Euro und 1602 Euro für Ehegatten eingeräumt.
Auf jeden Fall lohnt sich der rechtzeitige Gang zum Anlageberater bei der Volksbank, betonten Reigber und Brockhoff. Mit ihm können die Privatanleger klären, ob die neue Steuer für ihn Vor- oder Nachteile hat. Bis zum Ende des Jahres 2008 haben die Bank-Kunden Zeit, ihre Finanzstrategie an das neue Steuerrecht anzupassen. Foto: bb