Dafür legte sich Bärbel Erhardt, Mitarbeiterin der Stadt, mächtig ins Zeug. Auf einer Holzpalette stand sie inmitten des Feuerwehrgerätehauses, wirbelte mit ihrem Hammer und animierte die rund 60 Besucher, fleißig mitzubieten.
Das ließen diese sich nicht zweimal sagen. Die gesammelten Werke aus dem Erlebnisbad fanden sehr guten Zuspruch.
Marion Nonnenberg aus Buchholz ersteigerte drei Säcke für zusammen sechs Euro und erhöhte damit ihren Bestand auf acht „Überraschungstüten”. „Mal gucken, wem was in der Familie passt.”
Anneliese Bulmahn, Mitarbeiterin des Fundbüros der Stadt, ist froh, dass die Lager wieder leer werden. Sechs Monate muss die Stadt die Fundsachen aufbewahren, bevor sie in ihren Eigentum übergehen. Die in der Regel zweimal im Jahr stattfindende Versteigerung bringe der Stadt aber keinen Gewinn ein, erklärt Bulmahn. Zu hoch seien der Zeit- und Personalaufwand für die Lagerung und Verwaltung der Fundstücke.
Die gesetzliche Regelung (im Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB) für den Eigentumsübergang der Fundstücke ist für Schnäppchenjäger eine schöne Sache, für manche allerdings auch sehr ärgerlich. Julian Kunze hat im letzten Sommer sein Fahrrad als gestohlen gemeldet und einige Monate später im Fundbüro nach seinem Fahrrad gefragt - ergebnislos. Mehr zufällig nahm er an der Versteigerung teil - und erkannte sein blaues Gefährt unter den vielen Zweirädern sofort wieder. Da nun bereits im Eigentum der Stadt, musste er es für 49 Euro zurückersteigern. Kunze hätte sich im Vorfeld mehr Unterstützung gewünscht. Zum Beispiel wusste er nichts über die Sechs-Monate-Regelung. Auch hätte er sich über eine Benachrichtigung gefreut, als sein Rad im Fundbüro eingetroffen war.
Edwin Schmidt, Amt für Ordnung und Bürgerdienste, erklärte, dass bei konkreten Anfragen die Eigentümer benachrichtigt würden, sobald ihr gesuchtes Stück im Fundbüro auftauche. Wichtig sei dafür eine Beschreibung des Eigentums, wenn möglich mit markanter Merkmalsnennung. Zusätzlich würden monatlich die neuen Fundstücke in das Internet eingestellt und öffentlich ausgehangen. Den Fall des jungen Mannes könne er leider nicht mehr rekonstruieren, verstehe aber seinen Unmut über den unglücklichen Neuerwerb seines ehemaligen Eigentums. Rein rechtlich habe der Weg über die Versteigerung erfolgen müssen. Für die viele „Schnäppchenjäger” sehr dankbar waren. Emsig stöberten sie in ihren „Wundertüten” herum und tauschten bereits untereinander den einen oder anderen Badeanzug aus. Foto: mr