Der Artikel im Wochenblatt vom 2. Dezember „Lange Listen dokumentieren Protest” zur Nachtabschaltung bringt mich dazu, einige Argumente für die Abschaltung zu schreiben.
Diese Gemeinde ist ja nun nicht die erste oder einzige in der Umgebung. In Bad Münder wird es, mit der Einschränkung längerer Zeiten am Wochenende, seit 2003 praktiziert, aber Münder ist ja auch „Kurstadt”. Diese Nachtabschaltung bezieht sich aber nicht nur auf die Kernstadt sondern gilt für alle Ortsteile. Die Polizei konnte keine Zunahme von Verkehrsunfällen oder anderen Delikten feststellen. Auch dort hatte es zu Anfang Proteste gegeben, vor allem in der Presse, wurde mir gesagt. Immerhin spart Bad Münder so jährlich circa 30.000 Euro. Diese eingesparten Gelder sind in jeder Gemeinde willkommen, auch bei uns. So sind für Messenkamp / Altenhagen doch 3.000 Euro sehr viel. Man denke nur an die schwierigen Beratungen und mit welchen Beiträgen die Vereine nur unterstützt werden können. Wenn nun in Zeiten der Krise die Gewerbesteuereinnahmen weg brechen, bleiben zum Ausgleich doch nur noch Grund- und Hundesteuer. Falls jemand Einsparmöglichkeiten nennen kann, der Gemeinderat ist bestimmt für Vorschläge dankbar. Dass es für die Nachtabschaltung nicht nur ökonomische Gründe gibt, sondern ebenso ökologische und gesundheitliche, sei auch gesagt. Bei dieser Aufzählung würde mein Brief aber noch länger. Es werden Schichtarbeiter angeführt: Da zu dieser nächtlichen Zeit kein Bus fährt, sind Arbeitnehmer ja eh auf das eigene Fahrzeug angewiesen und das steht doch meist in der Garage oder auf der Straße vor der Tür. Als vor Kurzem das Feuerwehrfest statt fand, sah ich eine große Anzahl Jugendlicher, die zu Fuß oder per Fahrrad (meist sogar ohne Licht) durch die Feldmark kamen. Da brennt zwischen Lauenau und Altenhagen keine einzige Laterne. Ist eigentlich ein Hausbesitzer vorstellbar, der sich eine teure Heizungsanlage einbauen lässt, die dann die ganze Nacht heizt, obwohl alle schlafen. Und das nur, weil sie ja da ist und so viel Geld gekostet hat? Zum Schluss noch zwei Anmerkungen: Es gibt für Kommunen keine Beleuchtungspflicht, eine Verkehrssicherungspflicht nur bei Gefahrenstellen. Oberlandesgericht München vom 5. Juni 1976 AZ 1 U 1714/75. Und Ratsbeschlüsse haben nach kommunalem Recht ein Jahr bestand. So sollten wir dieses Jahr als „Probezeit” nehmen und sehen, welche Erfahrungen unsere Gemeinde macht. Was in Bad Münder mit allen Ortsteilen schon so lange funktioniert, sollte uns doch Mut machen.
Rita Scheff, Altenhagen II