Bei Gericht ist noch eine Vielzahl von Klagen weiterer Bürger gegen die sie betreffenden Abfallgebührenbescheide anhängig. Diese Verfahren sind bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die drei Musterklagen ausgesetzt. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig. Der Landkreis Schaumburg kann dagegen beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen. Nach Rechtskraft der Urteile wird das Gericht die ausgesetzten Verfahren wieder aufgreifen. Die Entscheidungen haben nur Auswirkungen auf Bürger, die gegen die Abfallgebührenbescheide Klage erhoben haben. Dem Landkreis bleibt es unbenommen, nach Rechtskraft der Urteile eine neue - korrigierte - Abfallgebührensatzung mit Rückwirkung zu erlassen, teilt das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung mit. (Aktenzeichen: 9 A 167/11, 9 A 177/11 und 9 A 203/11).Foto: ste