Durch ein Ignorieren der dramatischen wirtschaftlichen Entwicklung der drei kleinen Krankenhäuser im Landkreis Schaumburg und ein bloßes Nichthandeln lasse sich die stationäre Gesundheitsversorgung im Landkreis auf Dauer nicht aufrechterhalten. Das Gegenteil sei der Fall. Kleine Krankenhäuser der „Grund- und Regelversorgung” seien, so Becker gegenüber der Presse, bundesweit von Insolvenz und Schließung bedroht. Das gelte umso mehr für die drei kleinen Schaumburger Häuser, die sich auf engstem Raum mit zwangsläufig identischen Leistungsangeboten untereinander Konkurrenz gemacht und hohe Vorhaltekosten für Personal und medizinisches Gerät erzeugt haben.
Bei der Suche nach Lösungen hätten drei Ziele im Mittelpunkt gestanden: die Verbesserung der medizinischen Versorgung der Schaumburger Bürgerinnen und Bürger, die Gewährleistung eines wirtschaftlichen Betriebs und insbesondere auch die Sicherung von Arbeitsplätzen sowie des sozialen Status der Beschäftigten. Dabei spiele auch die Standortfrage eine entscheidende Rolle. Eine Standortsuche im Raum Obernkirchen sei durch zwei unabhängige Gutachten nahegelegt und unter Gesichtspunkten der medizinischen Versorgung sowie der Wirtschaftlichkeit als optimal eingestuft worden, nämlich durch die von der Krankanhausprojektgesellschaft eingeschaltete Beratungsgesellschaft und zum anderen von einem durch die Arbeitnehmervertretung beauftragten Institut.
Während die ersten beiden Ziele, die Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität und der Wirtschaftlichkeit mit dem neuen Konzept Erfolg versprechend verfolgt würden, rücken nach den Worten von Karsten Becker in der aktuellen Diskussion um die Integration der drei Häuser „nunmehr Personalfragen in den Mittelpunkt.” Hier habe sich die SPD klar positioniert. Die Beschäftigten des Kreisklinikums Schaumburg dürften bei einem Übergang in die neue Klinikgesellschaft nicht schlechter gestellt werden. Diese Forderung gelte uneingeschränkt sowohl für die tariflichen Leistungen als auch für die Altersversorgung der VBL. „Eine Übernahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter kirchenrechtlichen Tarifbedingungen darf es gegen deren Willen nicht geben”, bezieht Becker konkret Stellung. Foto: pr