Konkret ging es um die schleppende Aufklärungsarbeit der Landesregierung im Zusammenhang mit der Wulff-Affäre und der Beteiligung des Landes an der Prominenten-Veranstaltung „Nord-Süd-Dialog”. Diese Beteiligung war von der Landesregierung sowohl unter dem früheren Ministerpräsidenten Christian Wulff als auch unter dem jetzigen Ministerpräsidenten David McAllister verneint worden.
In der Begründung des Urteils führte Ipsen aus, dass die Landesregierung nach Art. 24 I Niedersächsische Verfassung Anfragen von Mitgliedern des Landtags im Landtag und in seinen Ausschüssen „nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig” zu beantworten hat. Im konkreten Fall hätte sie weitergehende Nachforschungen anstellen oder ihre Antwort mit einem ausdrücklichen Vorbehalt versehen müssen.
„Mit dem Urteil kann keiner etwas anfangen”, meinte ein enttäuschter Minister Möllring unmittelbar nach der Verkündung der Entscheidung. „Ein Sieg auf der ganzen Linie, das ist eine gute Stunde für das Parlament, ein richtungsweisendes Urteil, das die demokratischen Rechte stärkt”, freute sich dagegen der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Heiner Bartling.
„Die heutige Entscheidung ist absolut folgerichtig, nachdem die niedersächsische Landesregierung durch bewusst falsche Antworten auf parlamentarische Anfragen die Niedersächsische Verfassung gebrochen hat”, sagte Stefan Schostok, der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, im Anschluss an das Urteil. Bis heute, so Schostok, habe die Landesregierung unter David McAllister an der Legende der Nicht-Beteiligung festgehalten und sogar versucht, über einen unbegründeten Befangenheitsantrag massiven Einfluss auf das Gericht auszuüben. Der Staatsgerichtshof habe damit den Parlamentarismus und die Demokratie in Niedersachsen gestärkt. „Heute ist ein guter Tag für die Demokratie, für Niedersachsen und ganz Deutschland.” Foto: hb/m