Jutta Schneider kann nicht verstehen, dass die Entscheidung für die Einführung einer Kastrationspflicht so lange auf sich warten lässt. Gegner einer solchen Verordnung argumentieren, man könne deren Einhaltung nicht überprüfen. Das sei eine Verdrehung der Tatsachen und eine falsche Darstellung der Tierschutzarbeit in der Praxis. Kein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes soll in Zukunft herrenlosen Katzen auflauern und prüfen, ob diese Tiere „gechippt” oder kastriert sind. „Es geht uns vielmehr darum, das Gesetz auf unserer Seite zu haben”. Die Vermehrung von Katzen müsse eingedämmt werden. Mit der Verordnung hätten Tierschutz und Ordnungsamt ein Mittel in der Hand, Tierhalter mit Auflagen zu belegen.
In Paderborn, wo eine solche Verordnung 2008 eingeführt wurde, gebe es bereits beachtliche Erfolge zu verbuchen. Geld und Arbeit könnten eingespart werden, wenn freilaufende Katzen eingefangen und sozusagen „von Amts wegen” kastriert werden. Ist ein Halter mit den Kosten für mehrfache Kastrationen überfordert, könnten Ordnungsamt und Tierschutz gemeinsam nach Lösungen suchen. Der Schulterschluss zwischen Behörde und heimischen Tierschutzvereinen sei längst überfällig, beschreibt Jutta Schneider die Situation.
Seit langem plädiert sie auch für eine Kennzeichnungspflicht für Katzen. „Das erleichtert uns das Aufspüren der Halter von Fundtieren”, erklärt sie. Über das Zentralregister „Tasso” könne eine „gechippte” Katze rasch ihrem Halter zugeordnet werden. Die Verordnung, die Schneider sich für den gesamten Landkreis Schaumburg wünscht, schreibt vor, dass alle Katzen, die gerne „herumstromern”, mit einem Chip versehen und kastriert werden müssen.
Die Kosten dafür beziffert die Vorsitzende des Tierschutzvereins Rodenberg, Bad Nenndorf und Umgebung, mit 100 bis 200 Euro.
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