Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis erhält ein Unternehmen nach Prüfung eines entsprechenden Antrages nur das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen.
Eine solche Erlaubnis berechtigt nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen, wie beispielsweise dem Niederbringen von Erkundungsbohrungen oder seismische Untersuchungen.
Technische Maßnahmen wie diese muss das Unternehmen gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen.
Über diese Betriebspläne entscheiden dann das LBEG sowie der Landkreis und die Gemeinde. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie zum Beispiel Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet.
Mit der Aufsuchungserlaubnis hat das LBEG dem Unternehmen keine Genehmigung zur Durchführung einer Fracking-Maßnahme erteilt.
Vor einer Fracking-Maßnahme muss nach dem Bundesbergesetz immer ein gesondertes und umfangreiches Betriebsplanverfahren vorgenommen werden.