Für die Wahl im September 2016 müssen die Wahlbereiche im Landkreis neu aufgeteilt werden. Die gesetzliche Sollgrenze zur Wahrung der Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit sind bei der Beibehaltung der jetzigen sechs Wahlbereiche nicht mehr einzuhalten. Danach darf kein Wahlbereich 25 % und mehr vom Kreisdurchschnitt abweichen. Die Verwaltung habe deshalb Änderungsvorschläge unterbreitet, um die Abweichung so gering wie möglich zu halten, heißt es in dem Pressetext. Bei vier Wahlbereichen sei die Abweichung am geringsten, bei sechs Wahlbereichen am größten. Die WIR/FDP/Möller-Kreistagsgruppe habe sich schon früh für vier Wahlbereiche ausgesprochen. „Hier wäre der Zielvorstellung der Verwaltung am ehesten entsprochen, nämlich die Grundsätze der Gleichheit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Bewerber am besten zu wahren”, so Sprecher Richard Wilmers (WIR). Der Kreisausschuss habe sich aber völlig anders entschieden, erklärt Wilmers. Nunmehr soll es doch bei sechs Wahlbereichen bleiben, die Zuschnitte bei drei Wahlbereichen sollen aber völlig neu gebildet werden. „Diese Option erfüllt nicht die gewünschte Angleichung der Wahlbereiche, sondern befriedigt vornehmlich die Interessen vor allem der größeren Parteien”, bemängelt Lothar Biege (FDP). „Außerdem werden die Abweichungen vom Durchschnitt nicht wirklich entscheidend verändert”, moniert auch Jens Möller (parteilos). So habe der neue Wahlbereich Stadthagen/Niedernwöhren immerhin noch eine Abweichung von rund +15 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl und im neuen Wahlbereich Rodenberg/Lindhorst gäbe es mit – 11,4 % ebenfalls eine deutliche Abweichung. „Die geplante Änderung ist nicht wirklich gelungen. Unsere Gruppe wird sie im Kreistag ablehnen”, formuliert Wilmers.