Allerdings würden die Gebühren im Landkreis immer noch merklich unter denen der Kommunen in der Umgebung liegen, wie Landrat Jörg Farr in seiner Einführung in die Debatte im Kreistag festhielt. Merkliche Anstiege bei Sperrmüll und Altpapier: Die Grundgebühr je Wohnung wird mit der neuen Gebührenordnung von bisher 2,40 Euro im Monat auf künftig 2,60 Euro steigen. Deutlicher fällt der Kostenanstieg prozentual im Bereich der Altpapierbehälter aus. Der Betrag für die Altpapiertonne zu 120 Litern steigt beispielsweise von 19 Cent pro Monat auf künftig 50 Cent pro Monat (240 Liter: 38 Cent auf 1 Euro). Beim Sperrmüll werden die Kosten von 30 Euro je drei angefangene Kubikmeter auf 45 Euro je drei angefangene Kubikmeter bei der Abholung erhöht. In diesem Bereich seien die Gebühren über 15 Jahre unverändert geblieben, wie die Verwaltungsvorlage betont. Auch bei der Eigenanlieferung steigen die Abgabegebühren für Sperrmüll von bisher 10 Euro je angefangene drei Kubikmeter auf künftig 15 Euro je drei angefangene Kubikmeter. Zu Steigerungen kommt es beispielsweise auch bei der Anlieferung von Grünabfall und bei der Bioabfallbehältergebühr (80 Liter-Tonne bisher 3,80 Euro im Monat auf künftig 4,20 Euro im Monat. Die Gebühr für die Restabfalltonnen bleibt unverändert, die für den Restabfallbeistellsack sinkt leicht von 4,40 Euro auf künftig 3,90 Euro. „Gebühren niedriger als in Nachbarregionen”: Landrat Jörg Farr erklärte, dass die Gebühren-Steigerungen einerseits nötig seien, um wachsende Kosten bei der Entsorgung aufzufangen. Außerdem falle ein entlastender Effekt weg, der in den vergangenen drei Jahren gewirkt hatte. Die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWS) des Landkreises hatte über diesen Zeitraum zuvor gebildete, nicht mehr benötigte Rückstellungen aufgelöst. Diese seien nun aufgebraucht und würden nicht mehr entlastend wirken. Mit der Kostenbelastung von derzeit durchschnittlich rund 89 Euro pro Einwohner und Jahr liege der Landkreis unter den Gebühren der Nachbarn. Dies gelinge mit Maßnahmen wie der eigenen Müllverwertung, über welche die AWS einen kostengünstigen Betrieb erreiche. Christiane Reckmann von der SPD unterstrich Farrs Ausführungen. Auf einen Drei- bis Vier-Personenhaushalt kämen Steigerungen von rund 5,9 Prozent zu. Diese sei angesichts steigender Kosten nicht zu vermeiden. Die bewährte Gebührenstruktur werde dabei beibehalten, schließlich erreiche diese die gewünschte Lenkungswirkung, Abfall zu vermeiden und diesen zu trennen. Heiko Tadge von der CDU fügte hinzu, dass die Erhöhung unumgänglich sei, schließlich müsse die AWS kostendeckend arbeiten. Die Kalkulationszeiträume von drei Jahren seien sinnvoll, um den Bürgern eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Die neue Gebührensatzung tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.