Aus gegebenen Anlass weist die Stadt Stadthagen darauf hin, dass Hundehalter oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung Beauftragten verpflichtet sind, zu verhüten, dass ihr Tier unbeaufsichtigt herumläuft, Personen oder Tiere anspringt oder anfällt sowie öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt. Des Weiteren ist die oben genannte Person bei Verunreinigung unverzüglich zur Säuberung verpflichtet. In Fußgängerzonen, sonstigen öffentlichen Anlagen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen sind Hunde an der Leine zu führen. Auf Kinderspielplätze, Bolzplätze und Schulhöfe dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Ebenso ist das Füttern von wildlebenden Tauben im Gemeindegebiet verboten.